Kann man den Vermögensausgleich noch verlangen, obowhl man sich geeinigt hat das nicht zu tun?

Captain_Hook

Member
ID: 508228
L
25 März 2021
14
2
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage und zwar stecken mein Mann und ich mitten in der Scheidung. Eigentlich sollte das alles ganz einvernehmlich ablaufen, deshalb hat auch erstmal nur er einen Anwalt und ich sollte am Ende eigentlich der Scheidung nur zustimmen. Wir hatten uns darüber geeinigt, dass keiner gegen den anderen irgendwelche Ansprüche erhebt. Jetzt mach mein noch Mann aber immer wieder Andeutungen, dass ich ja während der Ehe mehr verdient und gespart hätte und dass ihm deswegen ja eigentlich ein Vermögensausgleich zustehen würde. Ich mache ihm dann immer klar, dass wir uns ja geeinigt hatten, dass wir nichts dergleichen durchführen wollen und bisher ist auch ncihts konkretes von ihm gekommen. Jetzt frage ich mich, ob er das nun überhaupt alleine noch in die Wege leiten könnte, denn wir haben ja eine Vereinbarung. Ich habe dafür auch Zeugen! Weiß da jemand was? Wenn es konkret wird, dann nehme ich mir natürlich auch einen Anwalt, aber erstmal möchte ich die Kosten versuchen zu sparen :)
 
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage und zwar stecken mein Mann und ich mitten in der Scheidung. Eigentlich sollte das alles ganz einvernehmlich ablaufen, deshalb hat auch erstmal nur er einen Anwalt und ich sollte am Ende eigentlich der Scheidung nur zustimmen. Wir hatten uns darüber geeinigt, dass keiner gegen den anderen irgendwelche Ansprüche erhebt. Jetzt mach mein noch Mann aber immer wieder Andeutungen, dass ich ja während der Ehe mehr verdient und gespart hätte und dass ihm deswegen ja eigentlich ein Vermögensausgleich zustehen würde. Ich mache ihm dann immer klar, dass wir uns ja geeinigt hatten, dass wir nichts dergleichen durchführen wollen und bisher ist auch ncihts konkretes von ihm gekommen. Jetzt frage ich mich, ob er das nun überhaupt alleine noch in die Wege leiten könnte, denn wir haben ja eine Vereinbarung. Ich habe dafür auch Zeugen! Weiß da jemand was? Wenn es konkret wird, dann nehme ich mir natürlich auch einen Anwalt, aber erstmal möchte ich die Kosten versuchen zu sparen :)

Ich rate Dir dringend, mit Deinem Mann eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.
Zeugen werden Dir nichts bringen ... - die kann man ja auch kaufen ;-)

Hier Kosten sparen zu wollen ist ganz bestimmt falsch.
 
Nimm Dir sofort eigenen Anwalt.

Das sehe ich nicht so.

Im Vordergrund sollte doch immer stehen, dass beide zusammen eine Einigung finden.
Vielleicht ist der bereits vorhandene, gemeinsame Anwalt ja auch gleichzeitig Notar?

@ Captain_Hook
Obwohl, besser wäre allerdings ein noch nicht beteiligter Notar.
Versuche also mit Deinem Mann eine Einigung zu finden und/oder ihn zu überzeugen,
dass es sinnvoll wäre, die besprochenen Dinge vor einem Notar beglaubigen zu lassen ...
Da sei großzügig und übernehme einfach die vollen Kosten dafür.

Erst, wenn Du merkst, dass er einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung nicht zustimmen will,
also nicht zum Notar mit Dir geht, dann würde ich mir einen separaten Anwalt suchen.

Dann ist es aber auch aus ... mit einer einvernehmlichen Lösung und ggf. auch mit dem Respekt vor dem
anderen.:(
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zusammen,

Jetzt mach mein noch Mann aber immer wieder Andeutungen, dass ich ja während der Ehe mehr verdient und gespart

Dass Du mehr verdient hast, als er, wird doch im Versorgungsausgleich schon geregelt.
Die entsprechenden Entgeltpunkte werden ihm doch dann auch zugesprochen ...
(Aus Erfahrung kann ich sagen, dass mich das tatsächlich ärgerte, jedenfalls insbesondere für die Zeit,
in der man schon in Scheidung lebt und händeringend auf das Ende dieses einen Jahres warten muss.)


Wenn Du gespart hast ... - tja, dann hilft nur Kreativität oder .... teilen ;-).
 
Die meisten wichtigen Dinge hat @wimola schon erwähnt, darum beschränke ich mich auf verfahrenstechnische Hinweise:

1. Nur Anwälte sind vor Gericht antragsberechtigt. Bei Prozessen an Amtsgerichten herrscht kein grundsätzlicher Anwaltszwang, aber ohne Anwalt kann man keine Anträge stellen - nicht mal den Antrag, einen Antrag der Gegenseite abzuweisen.

2. Vermögens- wie Versorgungsausgleich sind gesetzlich geregelt, darum ist ein Abweichen von der gesetzlichen Regelung formgebunden, das geht nur per notariell beglaubigter Vereinbarung - mündliche Absprachen sind ungültig, egal ob unter Zeugen oder im stillen Kämmerlein. Allerdings wird eine beidseitig gleichlautende Erklärung im Gerichtssaal nicht vom Richter/der Richterin ignoriert werden.
 
Hallo,

auch ich würde dir raten eine Scheidungsfolgevereinbarung zu treffen. Damit werden eure außergerichtlichen Vereinbarungen verbindlich und rechtsgültig. Achte nur darauf, dass ihr sie notariell beurkundet. Die Form ist nämlich ganz entscheidend!

Sollte dein Mann inzwischen nicht mehr bereit sein, sich an das Besprochene zu halten, würde ich ihm an deiner Stelle die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung aufzeigen und versuchen ihn damit zu überreden. Für die Zukunft weißt du zumindest, dass mündliche Zusagen kaum etwas wert sind.

Ich wünsche dir viel Erfolg mit deinem Vorhaben!
 
Zum Versorgungsausgleich

Vielleicht kannst Du Deine Einkünfte so steuern, dass sie bis zum Scheidungstermin kleiner sind und
erst nach der Scheidung wieder wachsen?
 
Das sehe ich nicht so.

Im Vordergrund sollte doch immer stehen, dass beide zusammen eine Einigung finden.
Vielleicht ist der bereits vorhandene, gemeinsame Anwalt ja auch gleichzeitig Notar?

@ Captain_Hook
Obwohl, besser wäre allerdings ein noch nicht beteiligter Notar.
Versuche also mit Deinem Mann eine Einigung zu finden und/oder ihn zu überzeugen,
dass es sinnvoll wäre, die besprochenen Dinge vor einem Notar beglaubigen zu lassen ...
Da sei großzügig und übernehme einfach die vollen Kosten dafür.

Erst, wenn Du merkst, dass er einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung nicht zustimmen will,
also nicht zum Notar mit Dir geht, dann würde ich mir einen separaten Anwalt suchen.

Dann ist es aber auch aus ... mit einer einvernehmlichen Lösung und ggf. auch mit dem Respekt vor dem
anderen.:(
Die meisten Ehen werden nicht aus zu viel Harmonie geschieden.
Falls das bei Euch anders ist, verzichte auf Anwalt.
 
Die meisten Ehen werden nicht aus zu viel Harmonie geschieden.
Falls das bei Euch anders ist, verzichte auf Anwalt.

Das ist doch Blödsinn ...

Wenn die beiden einen gemeinsamen Anwalt haben und sie doch erst einmal nur vermutet,
dass sich ihr Mann nicht an Absprachen halten könnte,
dann ist doch ein Gespräch über den Sachverhalt immer die erste Wahl.
 
Dass Du mehr verdient hast, als er, wird doch im Versorgungsausgleich schon geregelt.
Die entsprechenden Entgeltpunkte werden ihm doch dann auch zugesprochen ...
Wäre der Normalfall, muss aber nicht unbedingt so sein.

Beispiel: "Sie" war während der Ehe selbständig, hat also nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt - also auch keine Entgeltpunkte erwirtschaftet. "Er" hingegen war abhängig beschäftigt, hat also Entgeltpunkte angesammelt. In dem Falle kriegt "er" beim Versorgungsausgleich nix.
 
Wäre der Normalfall, muss aber nicht unbedingt so sein.

Beispiel: "Sie" war während der Ehe selbständig, hat also nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt - also auch keine Entgeltpunkte erwirtschaftet. "Er" hingegen war abhängig beschäftigt, hat also Entgeltpunkte angesammelt. In dem Falle kriegt "er" beim Versorgungsausgleich nix.

Richtig, in dem Fall muss er von seinen erwirtschafteten Entgeltpunkten etwas abgeben ;-).

Es gibt gar noch eine Variante:

Ich hatte dazwischen einige Zeiten, die ich "abhängig beschäftigt" war ... - die allein reichten allerdings.
Momentan bekommt "er" 94 € jeden Monat .... und glaube mir, das empfinde ich als .... ungerecht.

Möglicherweise hat der Partner ja bewusst wenig gearbeitet, wenig verdient (obwohl man das gerne anders gesehen hätte)?

Spielarten gibt es da unendlich ...
 
Dass Du mehr verdient hast, als er, wird doch im Versorgungsausgleich schon geregelt.
Die entsprechenden Entgeltpunkte werden ihm doch dann auch zugesprochen ...
(Aus Erfahrung kann ich sagen, dass mich das tatsächlich ärgerte, jedenfalls insbesondere für die Zeit,
in der man schon in Scheidung lebt und händeringend auf das Ende dieses einen Jahres warten muss.)


Wenn Du gespart hast ... - tja, dann hilft nur Kreativität oder .... teilen ;-).

Ihr habt wohl noch nie eine Trennung erlebt.

Oder kennt Ihr nur Frieden?
Nie gebrüllt.
Wow, ein Liebesthread.
 
Ihr habt wohl noch nie eine Trennung erlebt.

Oder kennt Ihr nur Frieden?
Nie gebrüllt.
Wow, ein Liebesthread.

Keine Sorge.
V O R Deinen Beispielen kommt aber IMMER wenigstens der Versuch einer friedlichen Einigung.

Danach
kann man aufgeben, resignieren oder kämpfen, meinetwegen
sogar ähnlich der TV-Serie "Wenn Frauen töten ..." ;)
 
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage und zwar stecken mein Mann und ich mitten in der Scheidung. Eigentlich sollte das alles ganz einvernehmlich ablaufen, deshalb hat auch erstmal nur er einen Anwalt und ich sollte am Ende eigentlich der Scheidung nur zustimmen. Wir hatten uns darüber geeinigt, dass keiner gegen den anderen irgendwelche Ansprüche erhebt. Jetzt mach mein noch Mann aber immer wieder Andeutungen, dass ich ja während der Ehe mehr verdient und gespart hätte und dass ihm deswegen ja eigentlich ein Vermögensausgleich zustehen würde. Ich mache ihm dann immer klar, dass wir uns ja geeinigt hatten, dass wir nichts dergleichen durchführen wollen und bisher ist auch ncihts konkretes von ihm gekommen. Jetzt frage ich mich, ob er das nun überhaupt alleine noch in die Wege leiten könnte, denn wir haben ja eine Vereinbarung. Ich habe dafür auch Zeugen! Weiß da jemand was? Wenn es konkret wird, dann nehme ich mir natürlich auch einen Anwalt, aber erstmal möchte ich die Kosten versuchen zu sparen :)
Hat er nachgegeben?
Ich denke "nein".
 
Eine Scheidung ohne anwaltliche Beratung und Begleitung durchzuziehen, kann ganz schön teuer werden... :unsure: